Bei der Planung und Ausführung eine Bauvorhabens fallen permanent wichtige Entscheidungen an. Eine qualifizierte Baubegleitung ermöglicht es Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Baubegleitende Qualitätssicherung
Eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Sachverständigen hat den Sinn, Planungs- und Ausführungsfehler rechtzeitig zu erkennen, damit Mängel und Pfusch vermieden bzw. behoben werden können, bevor irgend etwas verdeckt wird. Da der Bauherr in der Regel ein Laie ist, kann er selbst vieles nicht erkennen – zum Beispiel, ob die Bewehrung richtig verlegt wurde, das Mauerwerk das Überbindemaß einhält, die Abdichtung des Kellers der DIN 18195, die Drainung der DIN 4095 oder die Dämmung und Dampf-/Luftsperre den Vorgaben der EnEV und der DIN 4108 entsprechen. Der Bauherr kann auch nicht feststellen, ob die Ausführung dem Wärmeschutznachweis entspricht (häufigster Fehler: offener Kellerabgang). Dafür braucht man Fachleute.
Hinweis Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser:
Bei KfW-Effizienzhäusern fördert der Staat die qualitätssichernde Baubegleitung mit bis zu 4.000,00 €.
Bauherrenberatung
Unsere Bauherrenberatung beinhaltet die Beratung bei Fragen rund um die Erstellung des Bauwerkes: Dies können Fragen zur konstruktiven Lösung bestimmter technischer Details am Bauwerk sein sowie Fragen zu staatlichen Fördermöglichkeiten oder zur Verwendung bestimmter Materialien.
Auch wenn bereits mit dem Bau begonnen wurde und Sie nicht wissen, ob die Ausführung der Arbeiten durch den jeweiligen Unternehmer so richtig ist, stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Bauherrenberatung zur Seite.
Technische Vertragsprüfung von Werkverträgen und Kaufverträgen sowie die Ausführungsplanung von Architekten.
Zahlungsmodalitäten der einzelnen Gewerke, da hier der Bauherr in der Regel in Vorleistung tritt. Hier kommt es darauf an, dass die Abschlagszahlungen nicht zu hoch angesetzt werden. Was tun Sie beispielsweise, wenn das beauftragte Unternehmen Insolvenz anmeldet und nicht mehr in der Lage ist, Ihr Bauvorhaben fertig zu stellen? Die Vorleistungen, die Sie getätigt haben, sind dann mit Sicherheit weg. Daher gilt es, den Vorleistungsspielraum weitgehend zu minimieren.
Bauaufnahme eines bestehenden Gebäudes, z. B. bei fehlenden oder mangelhaften Planunterlagen mit Berechnungen der Wohn- und Nutzfläche sowie des Rauminhaltes.
Aufmaßarbeiten für Bauherren, Handwerker und Unternehmer für erfolgte Bauleistungen etc.
Abrechnungsprüfungen von in Rechnung gestellten Bauleistungen o. ä.
Bauwerksabnahmen, Erstellung einer Bauablaufplanung, Koordinierung des Bauablaufes.
Die Abnahme ist ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Bauobjekten. Sie sollte in verschiedene Teilabnahmen gegliedert werden.
Dabei handelt es sich um die Abnahmen bestimmter Teilbereiche wie Rohbau, Innenputz, Estrich usw., die nach Fertigstellung des Objektes nur noch sehr schwer zu überprüfen sind. Hierzu zählen z. B. die Abdichtungen der Kelleraußenwände und die Ausführung der Drainage.
Bei der Abnahme ist zu beachten, dass durch die Abnahme eine Umkehr der Beweislast stattfindet: Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass sein Gewerk mangelfrei erstellt wurde. Nach der Abnahme muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vorliegt, um Ansprüche auf Nachbesserung geltend machen zu können. Erfolgt also eine leichtfertige Abnahme des Bauwerkes oder einzelner Gewerke, können Gewährleistungsansprüche verloren gehen. Daher ist die Durchführung von Abnahmen ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung eines Bauwerkes, bei dem eine qualifizierte Baubegleitung unabdingbar ist.
Baumängel und Bauschäden
Vor allem bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung – müssen vor Ablauf der Gewährleistungsinanspruchnahme für bereits fertig gestellte Gewerke erkannt, dokumentiert und dem beauftragten Unternehmen präsentiert werden, damit sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungfristen fachgerecht behoben werden können. Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie ebenfalls im Rahmen unserer Baubegleitung.