Ein Bauschadensgutachten beschreibt in der Regel einen Bauzustand

Es gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde. In einem Baugutachten werden Ursachen für den Zustand und die eventuell vorhandenen Baumängel benannt. Auch nennt das Bauschadensgutachten Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel. Wenn es gewünscht wird, werden die hierfür aufzuwendenden Kosten ausgewiesen.

Auch in einem gerichtlichen Bauprozess ist es unter Umständen notwendig, einen privaten Bauschaden-Gutachter heranzuziehen. Er wird damit beauftragt, eine Beweislage zu schaffen, d.h. er ist für die aussagekräftige Benennung von Mängeln in einem Baugutachten verantwortlich. Erst wenn sich die Prozessparteien nicht über einzelne Sachverhalte einigen können wird das Gericht einen eigenen Bausachverständigen hinzuziehen.

Für folgende Fachgebiete erstellen wir Bauschadensbewertung:

  • Bauschäden
  • Wärme- und Feuchteschutz
  • Schimmelpilze
  • Abdichtung und Dränagen
  • Mauerwerksbau
  • Putze und Wärmedämmverbundsysteme

Zusätzlich erstellen wir vom Gutachterbüro Rainer Engelbert auf Wunsch Energiediagnosen für bestehende Gebäude mit Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen, Energiepässe und Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung inklusive der Gebäudeoptimierung für öffentliche Förderprogramme, wie etwa denen der KfW.

Bauschadensgutachten

Sie haben einen Schimmelbefall?

Gerne kommen wir Sie vor Ort besuchen, um Ihren Schimmelbefall zu identifizieren und langfristig zu entfernen.