Es gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde. In einem Baugutachten werden Ursachen für den Zustand und die eventuell vorhandenen Baumängel benannt. Auch nennt das Bauschadensgutachten Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel. Wenn es gewünscht wird, werden die hierfür aufzuwendenden Kosten ausgewiesen.
Auch in einem gerichtlichen Bauprozess ist es unter Umständen notwendig, einen privaten Bauschaden-Gutachter heranzuziehen. Er wird damit beauftragt, eine Beweislage zu schaffen, d.h. er ist für die aussagekräftige Benennung von Mängeln in einem Baugutachten verantwortlich. Erst wenn sich die Prozessparteien nicht über einzelne Sachverhalte einigen können wird das Gericht einen eigenen Bausachverständigen hinzuziehen.