Mediation steht für eine interessenorientierte, zukunftsgerichtete und wertschöpfende Konfliktlösung

Sie ermöglicht in 80 bis 90 % aller mediierten Streitfälle eine von den Streitparteien getragene und auch in der Zukunft respektierte Streitlösung. Hierbei werden die Parteien durch den Mediator als „Katalysator“ bei der gemeinsamen Erarbeitung von Lösungsoptionen unterstützt.

An die Stelle des häufig fruchtlosen Streites über die rechtliche Bewertung von Tatsachen und der fremdbestimmten, verbindlichen Entscheidung eines Gerichts tritt die selbstständige, autonome Konfliktbewältigung der Streitparteien.

Mediation - Konfliktlösungen

Die Mediation vollzieht sich typischerweise in fünf Phasen:

1. Phase Eröffnung und Rahmenvereinbarung

Der Mediator stellt die Mediation und die zu Grunde liegende Methodik vor. Er hinterfragt die Entscheidung der Parteien für eine Konfliktlösung durch Mediation. Er vermittelt die Einigung der Parteien über die für ihr Mediationsverfahren geltenden Regelungen.

2. Phase Bestandsaufnahme

Die Parteien arbeiten ihre Streitpunkte heraus und identifizieren Gemeinsamkeiten, um auf dieser Grundlage die kontroversen Themen und deren Reihenfolge festzulegen.

3. Phase Bearbeitung der Konfliktfelder

Alle Beteiligten klären gemeinsam, welche Gründe für den Streit der Parteien bestehen und welche Ziele und Erwartungen sie mit der Durchsetzung ihrer Positionen verbinden. So wird der Konflikt über die eigentlichen Streitpunkte hinaus auf Wünsche und Interessen fokussiert.

4. Phase Lösungsoptionen und deren Bewertung

Die Parteien überprüfen gemeinsam, ob es Lösungsansätze gibt, um die in der Vorphase herausgearbeiteten Interessen beider Seiten besser zu erfüllen als dies bei einer gerichtlichen Entscheidung möglich wäre. Aus diesen Optionen werden Favoriten ermittelt und darauf hin untersucht, ob diese gegenüber den bestehenden Alternativen zu bevorzugen sind.

5. Phase Abschluss

Unter strukturierender Beteiligung des Mediators überführen die Parteien die von Ihnen erarbeiteten Ergebnisse in eine rechtlich bindende Vereinbarung.

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